Hamburg (ub) Seit 2008 mussten die Telefon- und Internetanbieter alle Verbindungsdaten ihrer Kunden für ein halbes Jahr speichern.
Der Grund dafür: Die Datensicherung sollte die Möglichkeiten der Verfolgung schwerer Straftaten vereinfachen. Nachdem über 35.000 Menschen dagegen geklagt hatten, entschied das Verfassungsgericht am Dienstag: Die sogenannte "Vorratsdatenspeicherung" ist verfassungswidrig! Alle Daten müssen gelöscht werden. Der CDU-Abgeordnete und Vorsitzende des Innenausschusses Wolfgang Bosbach und der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar äußern sich zu diesem Thema am 4.3.2010 bei Markus Lanz.